Was wir von der AfD zu erwarten haben

Bereits im Parteiprogramm der AfD ist nachzulesen, was diese Partei über psychisch erkrankte Menschen denkt. Sie hat das klar unter Punkt 3.4. „Opferschutz vor Täterschutz“ gefasst, der – weitergedacht – zu einer Sicherheitsverwahrung psychisch erkrankter Menschen führt. Es wird in diesem Punkt gefordert, dass es keine Unterbringung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern geben soll, wenn Menschen in einer psychischen Krise eine „erhebliche Gefährdung für die Allgemeinheit“ darstellen – was auch immer unter „Gefährdung“ verstanden wird oder künftig verstanden werden kann.
Wegsperren von psychisch kranken Menschen ist offenbar für die AfD die bevorzugte Maßnahme, statt der heute üblichen Hilfeleistungen, um die für psychisch kranke Menschen lange gerungen werden musste. Rückwärts immer…

Noch deutlicher wird dies bei ihrer kürzlichen Antwort auf eine Anfrage des sächsischen Studentenwerkes zur Landtagswahl 2019.

Die Frage lautete:
Wie ist die Meinung Ihrer Partei zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten von Studentenwerken und Hochschuleinrichtungen bei der Weiterentwicklung der Inklusion von beeinträchtigten Studierenden?

Hierauf antwortete die AfD:
„Diese Fragestellung ist undifferenziert, da für ein Hochschulstudium einzig und allein körperliche Beeinträchtigungen in Frage kommen dürfen. Für deren Inklusion sollen –Stichwort Barrierefreiheit – ausreichende Mittel bereit stehen.“

Übersetzt heißt das, dass Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an einer Hochschule oder Universität studieren dürfen. So sieht es zumindest die AfD.

Quelle: https://www.studentenwerk-freiberg.de/fileadmin/studentenwerk/2019-07_Wahlpruefsteine_rgb.pdf

Die Vorstellung, was mit psychisch beeinträchtigten Menschen künftig passieren wird, sollte die AfD weiter an Macht gewinnen, bereitet uns höchste Sorge.

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