Kinderschuhe der Chancengleichheit

17. Dezember 2018 2 Von webmaster

Gleiche Chancen an der TU Dresden? 

Meine Geschichte:

Ich bin eine dreifache Mutter aus Finnland und studiere seit 2003 Psychologie an der TU Dresden. Zum Diplomabschluss fehlen mit nur noch drei Prüfungen und die Abschlussarbeit. Alle Vorleistungen sind längst erbracht. Trotz schwieriger Verhältnisse wie Scheidung, Erziehung von drei Kindern, kein Bafög, Ausländerin und drei Minijobs, kam ich bis hierhin und absolvierte bereits zehn mündliche Prüfungen. 

Neben dem Studium war und bin ich in verschiedenen Forschungsprojekten zu Angststörungen, Alkoholabhängigkeit, Crystalkonsum und Psychotherapie an der TU Dresden und dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung Hamburg tätig. Dadurch wurde ich Coautorin bei verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen und Kongressbeiträgen. Außerdem unterrichte ich aktuell Finnisch, war von 2004 bis 2013 Frontfrau der Band Chervil und arbeite nebenbei noch als Autorin und Illustratorin. 

Das allein ist schon eine große Aufgabe, wäre da nicht noch eine weitere Sache, die das Studium um ein Vielfaches belastender gemacht hat: Ich erkrankte am Anfang des Studiums an einer diagnostizierten Angststörung (spezifische Phobie, ausschließlich in mündlichen Prüfungen) und rezidivierender Depression. Wegen meiner Störungen ist es mir nicht mehr möglich, die letzten mündlichen (!) Prüfungen zu absolvieren und den Diplomabschluss zu bekommen.

Ich beantragte, die letzten drei mündlichen Prüfungen schriftlich durchzuführen, was mir jedoch trotz ärztlichen  Attestes nicht  vom Prüfungsausschuss Psychologie der TU Dresden gewährt wurde. Meine Widersprüche wurden zwei Mal abgelehnt. Nur einer der Prüfer (im Fach Forschungsmethoden) war auch offiziell bereit, mich doch schriftlich zu prüfen.  Nun steht mir der Abbruch des kompletten Studiums ohne jeglichen verwertbaren Abschluss bevor – wegen zwei mündlichen Prüfungen. Im Gegensatz zum aktuellen Master-System gibt es nämlich im Diplomstudium keinen Zwischenabschluss im Sinne eines Bachelors. Nun musste ich vors Gericht ziehen – Ausgang offen.

Um meine Lage zu verstehen, möchte ich die Auswirkungen der Störung auf mein Leben kurz schildern: Schon Wochen vor der mündlichen Prüfung kann ich nicht mehr essen oder normal schlafen. In den mündlichen Prüfungen (NICHT in den schriftlichen und auch nicht bei Vorträgen) bekomme ich ständig Blackouts und Magen-Darm-Probleme. Es ist mehr als unangenehm und wird jedes Mal schlimmer, obwohl ich meine Prüfungen bis jetzt alle gut bestanden habe. Doch die Demütigung ist jedes Mal da und macht mich Stück für Stück kaputt. Ich frage mich: „Wozu ist das nötig“?

Wegen der Erkrankung habe ich jahrelang mündliche Prüfungen vor mir hergeschoben und mehrere Therapien durchlaufen inklusive Behandlung mit Antidepressiva. Mittlerweile haben sich Herzprobleme (QT-Zeit-Verlängerung mit Gefahr von Herzkammerflimmern) als Nebenwirkungen der Medikamente entwickelt. Leider hatten die Therapien bei mir nicht die erwünsche Wirkung. Das kann am Charakter dieser Angststörung liegen:

In der Prüfungssituation ist mein Adrenalin- und Kortisolspiegel so hoch, dass der Hippocampus (der Gehirnteil, der das Anlegen und Abrufen von Erinnerungen überwacht) „zumacht“, um sich vor Vergiftung zu schützen. Daher kommt es zu Blackouts und man kann schon „rein körperlich“ nicht mehr erinnern. Ich kann meinen Körper nicht mehr richtig fühlen und habe das Gefühl, nicht mehr „ich“ oder in der Situation zu sein (Derealisation & Depersonalisation). Das Gleiche erleben Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS). In der mündlichen Prüfung läuft mein Gehirn auf Autopilot. Außerdem bilden sich dabei keine neuen Gedächtnisspuren. Das bedeutet, dass ich keine für die Therapie nötige Expositionserfahrung machen kann. Nach der mündlichen Prüfung kann ich weder sagen, was ich  gefragt worden bin, noch habe ich eine ganzheitliche Erinnerung davon, nur Momentabschnitte und Bilder und Emotion.

Das ging einige Zeit gut, soll heißen, ich habe es überlebt und auch bestanden. Doch es wurde von Mal zu Mal schlimmer, da der Druck jedes Mal gewachsen ist. Mit jeder Prüfung habe ich auch mehr in das Studium investiert und habe somit mehr zu verlieren gehabt.

Wie ich bereits erwähnte, kann ich mittlerweile schon viele Wochen vor der Prüfung nicht mehr richtig essen, schlafen oder denken. Diese immense Belastung macht selbstverständlich krank: Ich musste die letzte Prüfung absagen, da ich nur noch 50 kg wog, täglich weinte, und in der Nacht mit Panikattacken aufwachte. In der Prüfungsvorphasen habe ich mit Depression zu kämpfen. Es ist also nicht nur so, dass ich eine behandlungsdürftige und unnormal starke Angst in der Prüfung erlebe, sondern ich habe Wochen vorher schon massive körperliche Beschwerden. Ich lebe also wochenlang unter extremem Stress und Angstzuständen, wenn mir eine mündliche Prüfung bevorsteht. 

Ich wurde auch schon gefragt, ob ich denn überhaupt in der Lage bin zu arbeiten – und dass, obwohl ich die ganze Zeit neben meinem Studium bereits arbeite und ich solche Zustände nur erlebe WENN EINE MÜNDLICHE PRÜFUNG BEVORSTEHT. Das ist eben meine Störung, die trotz diverser Therapien nicht besser geworden ist. Entgegen der Behauptung des Prüfungsausschusses ist meine Störung definitiv nicht ein Teil meiner Persönlichkeit, mit der ich ohne weitere Berücksichtigung zurechtkommen müsste: Wenn Jemand blind oder taubstumm ist, sagt man auch nicht, diese Eigenschaften seien Teil der Persönlichkeit und dass die Personen trotz ihrer Erkrankung zeigen sollen, dass sie als Blinde schriftliche Prüfungen und als Taubstumme mündliche belegen können, um die Berufsbefähigung zu erlangen. Dafür bekommen sie Nachteilsausgleich und dürfen die Prüfung in einer anderen Form ablegen: Stumme schriftlich und Blinde mündlich.

Statt mich als Studentin mit einer Behinderung zu unterstützen, wurde meine Krankheit wie folgt abgetan:„ Ihr psychischer Zustand….ist in Form eines Dauerleidens als Teil der Persönlichkeit einzustufen. Mit diesem müssen Sie ohne Änderungen oder Berücksichtigung im Prüfungsverfahren zurechtkommen, weil die Prüfungen auch den Nachweis erbringen sollen, dass sie mit dieser auf Dauer bestehenden Einschränkung ihrer Leistungsfähigkeit die Berufsbefähigung erlangt“.

Meine Störung behindert mich in der AUSFÜHRUNG der Prüfung in der erwünschten Modalität (mündlich), nicht in meiner Leistungsfähigkeit oder in der Ausführung in einer anderen Modalität (schriftlich), die genauso legitim ist. Ich möchte lediglich als Studentin mit einer diagnostizierten Erkrankung die letzten Prüfungen in einer anderen Modalität absolvieren, die bei meiner Erkrankung für mich erträglich ist. Ich möchte also keine Bevorteilung sondern, nur eine faire Chance indem ich es erlaubt bekomme, zwei Prüfungen schriftlich zu belegen – so, wie es in vielen Universitäten schon Gang und Gebe ist.

Wie man schon aus der Schilderung heraushören kann: es handelt sich nicht um gewöhnliches Lampenfieber oder die allgemein bekannte Prüfungsangst, die jeder Mensch vor der Prüfung hat. Lampenfieber ist höchstens für eine kurze Zeit unangenehm, es nimmt innerhalb von Minuten langsam ab, bis es fast weg ist. Das kenne ich allzu gut als Sängerin und von Vorträgen im Studium. Bei mir handelt es sich aber um eine behandlungsdürftige Krankheit, die ungewöhnlich stark ausgeprägt ist, mein Studium massiv behindert undausschließlich in mündlichen Prüfungen vorkommt.

Diese Unterscheidung fällt den Menschen in meiner Umgebung schwer. Auch ich musste häufig hören, dass ich mich „einfach zusammenreißen“ solle und es „eben aushalten“ müsse. Das ist, als würde man jemand mit einer Sehbehinderung zum Lesen zwingen wollen mit den Worten: „Stellen Sie sich doch nicht so an!“. Selbst  Fachleute wie Psychologen lassen sich zu solchen Aussagen hinreißen. Oft musste ich hören, dass ich das Falsche studiere und nicht als Psychologin taugen würde, wegen einer Erkrankung. Es ist, als ob man erwarten würde, dass ein Urologe nicht an Prostatakrebs erkranken dürfte: Es kann uns alle betreffen!

Und ja, Angststörungen sind durchaus behandelbar. Wie bei Krebserkrankungen kann man aber nicht vorhersagen, wie und wann und ob sie zurück kommen, oder wie lange es dauert, bis man die angstauslösenden Situationen wieder ertragen kann. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, Menschen mit einer körperlichen Erkrankung zu sagen: Sie dürfen erst weiter studieren und ihr Leben wie gewohnt führen, wenn die Krankheit erfolgreich bekämpft wurde. Menschen mit körperlichen Behinderungen dürfen natürlich studieren und bekommen im besten Falle auch auf die Behinderung zugeschnittene Hilfen zugesichert: rollstuhlgerechte Hörsäle, Vorlesungsfolien in Brailleschrift bei Sehbehinderung oder Abweichungen bei der Prüfungsdurchführung. Rechtlich gesehen gehören auch psychische Störungen zu den Behinderungen und damit begründet sich das Recht auf Nachteilsausgleich. Doch die Realität an manchen Universitäten, wie an der Eliteuniversität TU Dresden, sieht anders aus. Dabei ist das Gehirn nur ein Organ, das wie andere auch erkranken kann, und die Psyche ist der nicht-sichtbare Teil des Gehirns.

Andere Länder, andere Lösungen: In Finnland haben die Psychologiestudenten an den meisten Universitäten keine mündlichen Prüfungen, alles ist schriftlich. Die Studienberaterin der Universität Turku wunderte sich in einem persönlichen Gespräch, wie mit mir umgegangen wurde: wenn dort jemand WEGEN EINER DIAGNOSTIZIERTEN ERKRANKUNG Probleme mit dem Prüfungsform hat, ist es eindeutig klar, dass dies geändert werden kann. Es wird definitiv versucht, jeder Person über die Hürden zu helfen, wenn nötig.

Auch an vielen deutschen Universitäten und Studiengängen gibt es keine mündlichen Prüfungen:  Bamberg, Kiel, Frankfurt, Berlin, Würzburg und Hagen, um nur einige zu nennen. Auch in Wien und Salzburg gibt es keine mündlichen Prüfungen. Sogar den Bachelor in Psychologie und den Master in Klinischer Psychologie an der TU Dresden kann man laut Aussage anderer Studierender mit nur einer einzigen mündlichen Prüfung (neben ansonsten schriftlichen Prüfungen) bekommen. Dennoch sieht die TU Dresden nicht die Möglichkeit, den Diplom-Prüfungsstoff in den Fächern Klinische Psychologie und Pädagogische Psychologie schriftlich zu prüfen. Ist das die Art von Inklusion, für die die Elite-Universität TU Dresden steht, fragt man sich da.

Ich würde gerne irgendwo studieren, wo es mir ermöglicht wird, mein Können schriftlich unter Beweis zu stellen, doch ich kann nicht: ich teile mir mit meinem Exmann das Sorgerecht für zwei gemeinsame Kinder in Dresden. Ich darf sie also nicht einfach mit ins Ausland nehmen oder problemlos in eine andere Stadt ziehen, sonst würde ich meine Kinder verlieren. Im Prinzip bin ich in dieser Stadt gefangen. Dazu kommt auch noch, dass ich im aussterbenden Diplomstudiengang studiere. Auch ohne meine Kinder gäbe es nirgends mehr die Möglichkeit, diesen Studiengang zu belegen.

Mit seiner Entscheidung arbeitet der Prüfungsausschuss, der übrigens nur aus Psychologen und Psychologie-Studierenden besteht, meiner Meinung nach gegen die eigene Prüfungsordnung und gegen die Chancengleichheit: Obwohl es in Prüfungsordnung wortwörtlich  steht, dass es möglich ist für Personen mit chronischer Behinderung (wozu meine Störung im rechtlichen Sinne gehört, siehe unten), die Prüfung in einer anderen Form zu erbringen, wurde dies mir nicht gestattet.

Hier der Überblick der rechtlichen Grundlagen, aus denen man Schlussfolgern kann, dass es keine Begründung dafür gibt, weswegen ich nicht die Möglichkeit erhalten sollte, meine letzten Prüfungen in einer schriftlichen Form abzulegen.

  1. Wer hat Recht auf Nachteilsausgleich?

Entsprechend der Bachelor-Prüfungsordnung §5 Abs. 3 Satz 1: „Macht der Studierende glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird ihm vom Prüfungsausschussvorsitzenden gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.

  1. Wann ist ein Mensch behindert?
  • 2 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) und 3§ des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) existiert eine Definition eines allgemeinen Behinderungsbegriffs: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“.
    Der Begriff schließt auch länger andauernde und episodisch verlaufende Krankheiten wie psychische Krankheiten/Störungen mit ein.
  1. Was soll Diplomprüfung feststellen

Diplom Prüfungsordnung § 1, Zweck der Diplomprüfung:  Die Diplomprüfung bildet einen berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Es steht nirgendwo, dass diese Inhalte mündlich präsentiert werden müssen.

Mit meiner Geschichte möchte ich darauf hinweisen, dass Chancengleichheit an manchen Hochschulen in Deutschland noch in Kinderschuhen steckt, wenn es um psychische Störungen geht. Wegen Angst vor Stigmatisierung verstecken sich viele Menschen mit ähnlichen Störungen und geben auf, anstelle für ihre Rechte zu kämpfen. Es ist schlimm genug, eine derartige Störung zu haben, doch deswegen noch im Studium und Arbeitsleben benachteiligt zu werden, macht die Situation und dessen Folgen für die ganze Gesellschaft nur noch gravierender. Für eine akzeptierende und buntere Zukunft.

Mehr zu meinen Projekten könnt Ihr hier erfahren: http://www.mindcolors.de