30. November 2020 – Mitgliederversammlung EX-IN Sachsen e.V.
Die Mitgliederversammlung EX-IN Sachsen e.V. wird nach § 5 COVInsAG und nach den §§ 8 und 9 unserer Vereinssatzung in diesem Jahr schriftlich durchgeführt. Der Vorstand bleibt zunächst im Amt.
Eine Neuwahl wird für den nächstmöglichen Zeitpunkt ab 2021 vorbereitet.
Hierzu erhalten die Mitglieder unseres Vereins bis zum 20.11.2020 sämtliche Unterlagen, die zu einer Mitgliederversammlung beschlossen werden müssen. Außerdem erhalten Sie ein Formular für die Abstimmung, das ausgefüllt an uns zurückgeschickt werden muss.
Alle Mitglieder unseres Vereins werden gebeten, sich an der Abstimmung der schriftlichen Mitgliederversammlung zu beteiligen, da sie nur bei Abgabe von mind. 50 % der möglichen Stimmen Gültigkeit erlangt.